Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Für verheiratete Paare ist es in aller Regel eine Selbstverständlichkeit, füreinander einzustehen – und zwar „in guten wie in schlechten Zeiten“. Ungleich verteilte Mühen oder Kosten werden ohne Weiteres hingenommen. Kommt es jedoch zur Scheidung, endet die Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand meist. Leidet einer der ehemaligen Partner an einer schweren Krankheit oder einem Gebrechen und ist daher erwerbsunfähig, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
Monat: Januar 2023
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Vermieter oder Eigentümer haben meist nur begrenzte Möglichkeiten, ihren Mietern zu kündigen. Benötigen Immobilienbesitzer vermieteten Wohnraum für sich selbst oder für nahe Angehörige, können sie jedoch Eigenbedarf anmelden. Täuschen Vermieter den Eigenbedarf nur vor, riskieren sie die Zahlung von Schadensersatz und machen sich unter Umständen sogar strafbar.