Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Vermieter oder Eigentümer haben meist nur begrenzte Möglichkeiten, ihren Mietern zu kündigen. Benötigen Immobilienbesitzer vermieteten Wohnraum für sich selbst oder für nahe Angehörige, können sie jedoch Eigenbedarf anmelden. Täuschen Vermieter den Eigenbedarf nur vor, riskieren sie die Zahlung von Schadensersatz und machen sich unter Umständen sogar strafbar.