Eine Frau unterzeichnet einen Vertrag, um die notwendige Schriftform einzuhalten.

Bei bestimmten Verträgen ist die Schriftform erforderlich. Wird diese nicht eingehalten, ist der Vertragsschluss ungültig. © Foto: Gabrielle Henderson_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit: Unternehmen können rechtsgültige Verträge formfrei und sogar mündlich schließen. Allerdings gibt es von dieser Regel einige wichtige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Arbeitsverträgen. Wird die in diesen Fällen vorgeschriebene Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertragsschluss nach § 125 BGB ungültig.