Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Oft ist es gang und gäbe, dass die Eltern benachbarte Kinder mit zur Schule nehmen. Das ist prinzipiell etwas durchaus Positives, jedoch beinhaltet dies auch einige Tücken. So ist die Frage nach der Haftungslage im Schadensfall oftmals ungeklärt.