Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Können sich Menschen aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht mehr selbst helfen, vertrauen sie auf einen approbierten Arzt. Mediziner wiederum sind dem ungeschriebenen Gebot der Heilkunde verpflichtet, ihren Patienten nicht zu schaden. Kommt es dennoch zu einem Behandlungsfehler, ist der richtige Umgang damit für beide Seiten entscheidend.