Eine Pflegerin im Wohnheim

Heimbewohner sowie deren Angehörige sollten zur Prüfung komplexer Heimverträge rechtliche Beratung einholen. © Foto: Stokkete _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Pflege sowie Wohnen und Leben im Alter werden in Zukunft zu einer der wichtigsten sozialen Herausforderungen in Deutschland. Aufgrund des demographischen Wandels steigt die Zahl der Menschen, die ihren Lebensabend in Alten- und Pflegeheimen verbringen. Doch ausgerechnet dort kennen viele Pflegebedürftige ihre Rechte nicht. Zwar sind Inhalt und Schranken von Heimverträgen gesetzlich vorgeschrieben, jedoch kommt es immer wieder vor, dass gesetzeswidrige Klauseln verwendet werden. Nicht selten sind Heimbewohner und ihre Angehörigen überfordert mit komplizierten wie umfangreichen Heimverträgen und fragwürdigen Klauseln. Welche Vereinbarungen Heimbetreiber einhalten müssen, regelt das seit 2009 geltende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).