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Vertrag wird unterschrieben

Monat: Januar 2021

Fallstricke bei Heimverträgen

Eine Pflegerin im Wohnheim

Heimbewohner sowie deren Angehörige sollten zur Prüfung komplexer Heimverträge rechtliche Beratung einholen. © Foto: Stokkete _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Pflege sowie Wohnen und Leben im Alter werden in Zukunft zu einer der wichtigsten sozialen Herausforderungen in Deutschland. Aufgrund des demographischen Wandels steigt die Zahl der Menschen, die ihren Lebensabend in Alten- und Pflegeheimen verbringen. Doch ausgerechnet dort kennen viele Pflegebedürftige ihre Rechte nicht. Zwar sind Inhalt und Schranken von Heimverträgen gesetzlich vorgeschrieben, jedoch kommt es immer wieder vor, dass gesetzeswidrige Klauseln verwendet werden. Nicht selten sind Heimbewohner und ihre Angehörigen überfordert mit komplizierten wie umfangreichen Heimverträgen und fragwürdigen Klauseln. Welche Vereinbarungen Heimbetreiber einhalten müssen, regelt das seit 2009 geltende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).

Gemeinsamer Mietvertrag bindet

Frau mit Kaktus im Arm gibt Mann einen Schlüssel

Meist kommt es nach einer Trennung zum Auszug eines Partners. Doch ein gemeinsamer Mietvertrag lässt sich nicht einfach auflösen. ©Foto: Iakov Filimonov_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennt sich ein Paar, bedeutet das meist, dass einer von beiden aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wird. Doch nicht immer klappt das von heute auf morgen. Ehegatten, die gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet haben, sind beide Vertragspartner des Vermieters. Möchte also ein Ehepartner ausziehen und den Mietvertrag kündigen, gilt die Vertragsauflösung nicht automatisch für den anderen Ehepartner. Ob nur ein Ehegatte im Vertrag als Mieter eingetragen wurde, spielt keine Rolle. Für Paare einer „wilden“ Ehe gilt etwas anderes.

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