Wer sich ungeschickt verhält und einen Unfall hat, muss damit rechnen, von der Unfallversicherung kein Geld zu bekommen.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unfall ist nicht gleich Unfall – zumindest nicht für die private Unfallversicherung. Ein solcher liegt gemäß Definition der Versicherungen nur dann vor, wenn „ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt“.