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Vertrag wird unterschrieben

Monat: Juli 2018

Wenn der Nachlass überschuldet ist

Es lohnt sich, die Vermögenslage des Erblassers zu prüfen.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Besteht das Erbe aus Schulden, sind die Erben in einer schwierigen Situation. In der Praxis erweist sich die Prüfung der Vermögenslage oft als schwierig, weil nicht jede Überschuldung ohne Weiteres er­kennbar ist. So ist es schon vorgekommen, dass ein Erbe plötzlich aus einer vor Jahren vom Erblasser übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen wurde.

Kindergeld in der Berufsausbildung

Auch Eltern erwachsener Kinder können Kindergeld beantragen.
Azubis und Studenten sind finanziell meist noch auf die Eltern
angewiesen. © Iakov Filimonov_shutterstock.com

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Für viele Eltern ist das Kindergeld eine willkommene finanzielle Unterstützung. Sind die Kinder noch minderjährig, ist es kein Problem, diese Hilfe bei der Familienkasse zu beantragen. Werden die Kinder mit ihrem 18. Geburtstag volljährig, wird es schwieriger das Kindergeld erfolgreich zu beantragen. Für volljährige Kinder gelten komplexere Bedingungen, unter denen Kindergeld ausgezahlt wird.

Unterhalt für Azubis

Eltern müssen die Ausbildung ihrer Kinder unabhängig von der Dauer finanzieren.
Auszubildende fangen in vielerlei Hinsicht klein an.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Es gibt keine feste Altersgrenze, bis zu deren Erreichen Eltern zur Zahlung von Unterhalt gegenüber Kindern verpflichtet sind. Nicht nur Vater und Mutter, auch Tochter und Sohn haben dabei einiges zu beachten. Kommen die Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder auf, kann von den Kindern verlangt werden, dass sie ihr Berufsziel ernsthaft verfolgen und entsprechende Leistungen nachweisen.

Vertrauenssache Vollmacht

Wer eine Vorsorgevollmacht aufsetzt, sollte sich im Vorfeld umfassende Gedanken machen.
Es es sinnvoll, eine jüngere Person mit der Vorsorgevollmacht
zu betrauen. ©Olena Yakobchuk_shutterstock.com

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer eine Vorsorgevollmacht aufsetzen möchte, kann mehrere Personen – z. B. den Ehegatten und die Kinder – gleichberechtigt nebeneinander bevollmächtigen. Einen Bevollmächtigten aus der nachfolgenden Generation zu wählen, erweist sich vor allem dann als sinnvoll, wenn der Betroffene selbst wie auch der Ehepartner älter sind. Außerdem können bei einem Unfall beide Ehegatten gleichzeitig handlungsunfähig werden.

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