Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland kein Randphänomen mehr. Dennoch sollten Konsumenten sich darüber im Klaren sein, dass ihre Handlungen juristische Konsequenzen haben können. Das gilt besonders für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss.
Monat: August 2018
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. “Geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen”, so heißt im Volksmund eine Rechtsansicht. Ganz grob betrachtet ist auch etwas Wahres dran. Doch gibt es auch Situationen, in denen der Schenker seine großzügige Schenkung zurückfordern kann.