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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer bei einem Online-Kauf Fragen zu seinem Vertrag hat, ist meist darauf angewiesen, eine teure 0180-Nummer anzuwählen. Diese Praxis kritisierte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Um in Kontakt mit dem Kundendienst zu treten, sollen Verbraucher nicht mehr zahlen, als für eine gewöhnliche Rufnummer.

Telefonnummern mit der Vorwahl 0180, die den Anrufer bis zu 0,42 Euro pro Minute kosten können, sind rechtswidrig. Das EuGH entschied zugunsten der Verbraucher und stellte in einem Urteil klar: Wer sich in einer Vertragsfrage an ein Unternehmen wenden möchte, soll wegen hoher Telefongebühren nicht davon abgeschreckt werden. Die Kosten für den Anruf bei einer Servicenummer sollen diejenigen eines gewöhnlichen Telefongesprächs nicht übersteigen. Fragen zum Vertrag seien schließlich Teil des Vertrags (Urteil vom 02.03.2017, C-568/15).

Vor Mehrkosten ist der Verbraucher zukünftig also geschützt. Sollte der Anrufer jedoch feststellen, dass er durch das Anwählen einer 0180-Nummer weiterhin eine teure Gebühr zahlen muss, kann er der Abrechnung widersprechen. Er hat das Recht, die Zahlung zu verweigern. Alternativ kann sich der Betroffene auf den Hinweis der Wettbewerbszentrale, der Verbraucherzentrale oder auf einen Wettbewerber beziehen. Da das Unternehmen wettbewerbswidrig handelt, muss dieses mit einer kostenpflichtigen Abmahnung oder gar mit einem Gerichtsverfahren rechnen.

Hintergrund des Gerichtsurteils ein Prozess am Landgericht Stuttgart, bei dem die Wettbewerbszentrale den Elektrotechnikanbieter Comtech wegen Verwendung einer sogenannten Mehrwertdienstnummer verklagt hat.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com