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Monat: Dezember 2015

Vorsicht bei Schadensabwicklung durch Kfz-Werkstatt

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Stellen Sie sich vor: Sie sind als Kraftfahrer in einen Unfall verwickelt. Ihre Kfz-Werkstatt transportiert den Wagen ab und der Kundendienst-Meister bietet Ihnen nicht nur einen Mietwagen an, sondern sagt: „Dann können wir doch auch die Schadensregulierung mit der Versicherung für Sie erledigen. Sie haben dann mit dem ganzen Papierkram nichts zu tun!“ Das klingt doch verlockend. Warum also nicht? Aus der Sicht des Geschädigten kann man vor einer solchen Vorgehensweise jedoch nur warnen.

Schadensmanagement der Versicherungen: Faire Einigung oder Mogelpackung?

Unfall

Einigungsverfahren durch einen von der Versicherung des Schadenverursachers bezahlten Mediator sind nicht objektiv. © Foto: Monkey Business Images _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wenn zwei sich über einen Schaden streiten und ein Dritter vorschlägt, man solle sich gütlich einigen, dann ist das zunächst einmal eine gute Sache. Wenn dieser Dritte jedoch auch derjenige ist, der für den Schadenersatz aufkommen soll, dann ist Vorsicht geboten.

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