Unfall

Einigungsverfahren durch einen von der Versicherung des Schadenverursachers bezahlten Mediator sind nicht objektiv. © Foto: Monkey Business Images _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wenn zwei sich über einen Schaden streiten und ein Dritter vorschlägt, man solle sich gütlich einigen, dann ist das zunächst einmal eine gute Sache. Wenn dieser Dritte jedoch auch derjenige ist, der für den Schadenersatz aufkommen soll, dann ist Vorsicht geboten.