![Nicht immer ist es am gebuchten Urlaubsort idyllisch. Viele Urlauber buchen ihre Reise frühzeitig. Was passiert, wenn der Urlaubsort von Kriegen oder Naturkatastrophen heimgesucht wird?](https://ihr-ratgeber-recht.de/wp-content/uploads/2018/06/shutterstock_664617586_khunkorn-300x199.jpg)
Wer eine lang geplante Reise nicht antreten kann, sollte seine
Rechte kennen. ©khunkorn_shutterstock.com
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Mit „Frühbucher-Rabatten’’ kann man sogar in der Hauptsaison günstig verreisen. Aber: Je länger der Zeitraum zwischen Buchung und Reise ist, desto mehr kann auch dazwischen kommen. Naturkatastrophen oder Kriege können den Reiseantritt unmöglich machen. Muss man dann die Reise trotzdem bezahlen?