Auch Schwangere haben im Falle einer Trennung einen Unterhaltsanspruch.
Unverheiratete haben einen Unterhaltsanspruch.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennen sich Paare ohne Trauschein, besteht ein Unterhaltsanspruch für den erziehenden Elternteil. Dieser gilt für die ersten drei Lebensjahre der Kinder und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Dies tritt ein, wenn das Kind eine besondere Betreuung benötigt.