Die Höhe der Abfindung wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nach einer Kündigung
faire Lösungen aushandeln. © fizkes_shutterstock.com

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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Normalerweise basiert eine Abfindung auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die diese bei Beendigung eines Arbeits­verhältnisses aushandeln können.

Bei diesen Verhandlungen wird auch die Höhe der Abfindung festgesetzt. Sie bestimmt sich meist nach der Leistungsfähigkeit, der Dauer des Ar­beitsverhältnisses und dem Alter des betreffenden Arbeitnehmers. In der Praxis wird die Abfindung nach der Faustformel „halbes Bruttomonatsgehalt x Anzahl der Beschäftigungsjahre“ berechnet.