Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nach einer Kündigung
faire Lösungen aushandeln. © fizkes_shutterstock.com
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Normalerweise basiert eine Abfindung auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die diese bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aushandeln können.
Bei diesen Verhandlungen wird auch die Höhe der Abfindung festgesetzt. Sie bestimmt sich meist nach der Leistungsfähigkeit, der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Alter des betreffenden Arbeitnehmers. In der Praxis wird die Abfindung nach der Faustformel „halbes Bruttomonatsgehalt x Anzahl der Beschäftigungsjahre“ berechnet.