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Vertrag wird unterschrieben

Schlagwort: Abfindung

Aufhebungsverträge sorgfältig gestalten

Die Höhe der Abfindung wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nach einer Kündigung
faire Lösungen aushandeln. © fizkes_shutterstock.com

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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Normalerweise basiert eine Abfindung auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die diese bei Beendigung eines Arbeits­verhältnisses aushandeln können.

Bei diesen Verhandlungen wird auch die Höhe der Abfindung festgesetzt. Sie bestimmt sich meist nach der Leistungsfähigkeit, der Dauer des Ar­beitsverhältnisses und dem Alter des betreffenden Arbeitnehmers. In der Praxis wird die Abfindung nach der Faustformel „halbes Bruttomonatsgehalt x Anzahl der Beschäftigungsjahre“ berechnet.

Abfindung bei Kündigung


Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung nicht automatisch einen Anspruch auf eine Kündigung.
Eine Kündigung ist immer ein Schlag in die Magengrube.
© Rawpixel.com_shutterstock.com

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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Grundsätzlich muss einmal klargestellt werden, dass es – entgegen der landläufigen Meinung – keinen automatischen Anspruch des Arbeit­nehmers auf eine Abfindung gibt.

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