Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das Versprechen, einander stets zu unterstützen, ist tief in der Ehe verwurzelt. Solange die Gemeinschaft besteht, teilen Gatten Lasten und Herausforderungen wie selbstverständlich. Mit der Scheidung endet diese Solidarität jedoch oft. Wenn ein Ex-Ehepartner aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Gebrechens erwerbsunfähig ist, kann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.