Älteres Paar mit Tochter, die sie in Vorsorgevollmacht als Vertrauensperson gewählt haben.

Wer die vertrauensvolle Aufgabe der Betreuung keinem Fremden überlassen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. © Foto: Rustle _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ein schwerer Unfall oder eine ernsthafte Erkrankung kann jeden ereilen. Wer dann wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, braucht einen gesetzlichen Vertreter für persönliche und finanzielle Angelegenheiten. Viele verlassen sich darauf, dass der Ehepartner oder die eigenen Kinder diese Aufgabe automatisch übernehmen dürfen. Doch ohne rechtliche Grundlage bestellt das Gericht einen Betreuer, der möglicherweise ein Fremder ist und andere Entscheidungen trifft, als der Betreute sie gewollt hätte. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst rechtzeitig festlegen, welche Vertrauensperson im Ernstfall Ihre Interessen nach den persönlichen Vorstellungen vertritt.