Nutzer stoßen in den sozialen Netzwerken auf Hasskommentare

Sowohl Betroffene als auch unbeteiligte Nutzer können Hasskommentare direkt melden und Strafanzeige erstatten. © Foto: camilo jimenez_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Prallen in den sozialen Netzwerken unterschiedliche Ansichten aufeinander, kommt es immer wieder zu sogenannten Hasskommentaren. Während sich die Täter in der vermeintlichen Anonymität des Internets sicher fühlen, sind Beleidigungen, Verleumdung und üble Nachrede oft für alle sichtbar. Sowohl Betroffene als auch unbeteiligte Nutzer können offene Anfeindungen direkt melden und Strafanzeige erstatten. Anwältinnen und Anwälte beraten Opfer zudem, ob im konkreten Fall eine Straftat vorliegt und sie zusätzlich einen Strafantrag stellen sowie zivilrechtlich vorgehen sollten.