Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Mitunter kommt es vor, dass Erblasser ihren Nachkommen unversteuertes Vermögen, Schwarzgeld, hinterlassen. In einem solchen Fall müssen die Erben schnell handeln und die Steuerhinterziehung unverzüglich anzeigen. Gegebenenfalls müssen sie Steuern inklusive Zinsen nachzahlen. Melden die Erben das unversteuerte Vermögen nicht, machen sie sich strafbar.