
Beim Streit um das Sorgerecht vergessen die Eltern manchmal, dass es allein um eines geht: das Wohl des Kindes. ©Foto: Loza-koza_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Oft pochen frisch getrennte oder geschiedene Eltern auf das alleinige Sorgerecht. Fragt dann der Anwalt die Mutter oder den Vater, ob der andere Elternteil dem zustimmen würde oder ob es besondere Gründe für einen solchen Antrag gebe, herrscht Verwunderung. Vielen ist nämlich nicht bekannt, dass nach dem Kindschaftsreformgesetz beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht auch im Scheidungs- und Trennungsfall behalten.