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Vertrag wird unterschrieben

Monat: Mai 2021

Datenschutz heißt aktiver Selbstschutz

Eine Person sitzt am Laptop und hält ein Handy in der Hand.

Digitale Datenverarbeitung fordert zum Daten- und Selbstschutz auf. ©Foto: Sora Shimazaki_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Inzwischen wird eine beträchtliche Anzahl an Informationen digital verarbeitet. Dadurch wird die Kombination, Übermittlung und Speicherung von Daten enorm erleichtert. Digitale Datenverarbeitung heißt aber leider auch, dass die Privatsphäre des Verbrauchers verletzt wird. Das Recht des Bürgers, über seine Daten selbst zu bestimmen, gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Die Einhaltung des Datenschutzes wird zwar von den Datenschutzbehörden kontrolliert, häufig müssen Verbraucher jedoch selbst aktiv werden.

Heirat verpflichtet nicht zur Mithaftung von Schulden

Auf einem Tisch liegen Münzen, Rechnungen und ein Sparschwein.

Heirat bedeutet nicht, für die Schulden des Partners mithaften zu müssen. ©Foto: Dziana Hasanbekava_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Heiratswillige denken, dass sie nach der Eheschließung für bestehende oder künftige Schulden des jeweils anderen mithaften müssen. Das ist ein hartnäckiger Irrglaube. Allein die Tatsache, dass der Schuldner verheiratet ist, führt nicht zu einer Mithaftung des Ehepartners. Für die Schulden des Ehegatten bürgt der Betroffene nur, wenn er sich ausdrücklich dazu verpflichtet. Den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu Gunsten einer Gütertrennung deshalb abzuändern, ist häufig die falsche Alternative. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer erklärt, wann ein Ehepartner für welche Schulden persönlich einstehen muss.

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