Mann unterzeichnet Vertragsformular für eine Mietwohnung.

Verwenden Vermieter ein vorgefertigtes Vertragsformular, sollten sie dieses achtsam prüfen. © Foto: Pixabay_pexels.com

Vorsicht bei Standard-Mietverträgen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele private Wohnungsvermieter verwenden ein vorgefertigtes Vertragsformular. Sind einzelne Passagen unvollständig ausgefüllt oder angekreuzt, bleiben wesentliche Aspekte nicht geregelt. Ein besonders häufiges Beispiel ist die Renovierungspflicht. Zudem bestehen oft falsche Vorstellungen, was das Mietrecht zulässt. So dürfen Kleintiere wie Meerschweinchen oder Vögel auch ohne eine entsprechende Erlaubnis im Mietvertrag gehalten werden.