Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Heutzutage ist es nicht mehr ungewöhnlich, wenn ein Paar mit Kindern aus früheren Beziehungen zusammenlebt. In unbeschwerten Zeiten funktioniert die Konstellation von Partnern und Kindern unterschiedlicher Herkünfte oft problemlos. Doch was geschieht, wenn einer der Partner stirbt?