Wer die letzten Jahres des Lebens im Ausland wohnt, vererbt oft nach ausländischem Recht.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Für Deutsche, die in einem anderen EU-Land leben, dort eine Immobilie oder Vermögen besitzen oder aber mit einem EU-Ausländer verheiratet sind, ist die Europäische Erbrechtsverordnung entscheidend. Der gesamte Nachlass wird nach dem Recht des Landes abgewickelt, in dem der oder die Verstorbene den „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Für die gesetzliche Erbfolge spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle.