Elternunterhalt: Altersvorsorge und Immobilie werden nicht angetastet
Irgendwan sind vielleicht auch die Eltern auf die Kinder
angewiesen, doch die finanzielle Unterstützung hat ihre
Grenzen. © Iakov Filimonov_shutterstock.com

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wenn Eltern sich nicht mehr selber versorgen können und in einem Pflegeheim betreut werden müssen, verlangt der Sozialhilfeträger, der einen Teil der Kosten übernommen hat, Auskunft über das Einkommen von Kind und Schwiegerkind. Viele fürchten, dass sie in einer derartigen Situation das schwer Erarbeitete an das Sozialamt abführen müssen.