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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Familie ist gerade in das neu erworbene Haus eingezogen und schon nach ein paar Wochen entdecken die neuen Hausbesitzer Schimmel in den Ecken. Bei einem Gespräch mit der Baufirma wirft diese den Käufern sofort vor, sie würden nicht ordnungsgemäß heizen bzw. lüften, so dass die Baufeuchte nicht trocknen kann. In den meisten Fällen trifft dieser Vorwurf nicht zu. Oft sind fehlerhafte Bauausführungen die Ursache des Schimmels wie z.B. ein falsch eingesetzter Duschablauf im Obergeschoss eines Einfamilienhauses.

Beim Duschen läuft dann das Wasser unbemerkt in den Estrich bzw. in die Dämmung. Schon nach wenigen Wochen tritt die Feuchtigkeit im unteren Bereich der Erdgeschosswände aus, die Wände verfärben sich, Schimmelpilzsporen entstehen. Sieht die Baufirma den Fehler ein, kann der Bauherr sich glücklich schätzen. Tut sie dies nicht, kann ein langwieriger Kampf um Schadensersatz beginnen.

Will der Bauherr die Mängel als Beweismittel gerichtlich feststellen lassen, so kann es Jahre dauern bis der gerichtlich bestellte Sachverständige den Schimmel vor Ort begutachtet. Während dieser Wartezeit sollte der Schimmel möglichst nicht beseitigt werden, um Beweise nicht zu vernichten. Schneller geht es, wenn die Betroffenen einen Privatgutachter bestellen. Allerdings werden private Gutachten von den Gerichten oft als nicht objektiv eingeschätzt. Obwohl der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass ein qualifiziertes Privatgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen den gleichen Wert hat wie ein Gutachten, welches über das Gericht im selbständigen Beweisverfahren angefordert wurde.

Und private Gutachten sind teuer. Die Bauherren kalkulieren einen Neubau meist auf den letzten Cent – das Eigenkapital wird voll eingesetzt, die Finanzierung schnürt jeden finanziellen Spielraum ab. Weil das Geld fehlt, sind manche Bauherren gar nicht in der Lage, einen Privatgutachter zu beauftragen.

All dies sollte ein Bauherr wissen, wenn er sich an das Unternehmen “eigenes Haus” heranwagt. Mängelfreie Neubauten gibt es praktisch nicht.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Redaktion: www.azetpr.com