vlnr: Burkhard Plemper, Moderation, Stephan Aldag, Steuerberater, Andreas Kühnelt, Rechtsanwalt und Notar sowie Rechtsanwalt und Notar Holger Schützhoff

v.l.n.r: Burkhard Plemper, Moderation, Stephan Aldag, Steuerberater, Andreas Kühnelt, Rechtsanwalt und Notar sowie Rechtsanwalt und Notar Holger Schützhoff © Foto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Auf großes Interesse stieß der gemeinsame Verbrauchertag der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer und der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein am 4. Februar 2026 im Tuch + Technik Textilmuseum. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über rechtliche und steuerliche Fragen rund um Nachlassplanung, Testament und Erbfolge zu informieren.

Nach der Begrüßung durch Andreas Kühnelt, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht und Mediator führte der Journalist Burkhard Plemper als Moderator durch den Abend und leitete nach den Fachvorträgen in eine ausführliche Fragerunde über.

„Ich erbe keinen Gegenstand, sondern einen Nachlass“

Rechtsanwalt und Notar Holger Schützhoff

Rechtsanwalt und Notar Holger Schützhoff spricht über die Grundzüge des Erbrechts. © Foto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Den Auftakt machte Rechtsanwalt und Notar Holger Schützhoff mit einem Überblick über die Grundzüge des Erbrechts. Er stellte klar, dass es „keinen herrenlosen Nachlass“ gebe. Hinterlassenes Vermögen gehe stets als Ganzes auf eine oder mehrere Personen über. „Man erbt keinen einzelnen Gegenstand, sondern immer den gesamten Nachlass mit allen Rechten und Pflichten“, erläuterte er.

Besonders häufig werde das gesetzliche Erbrecht falsch eingeschätzt. Dieses greife nur, wenn keine Verfügung von Todes wegen vorliege, und entspreche oft nicht den persönlichen Vorstellungen. Schützhoff erklärte anschaulich das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge und das Prinzip der Erbfolge nach Stämmen. Ebenso wies er auf einen verbreiteten Irrtum hin: Ehegatten seien keineswegs automatisch Alleinerben. Ohne Testament entstehe oft eine Erbengemeinschaft mit weiteren Angehörigen.

Andreas Kühnelt, Rechtsanwalt und Notar spricht über die emotionale Seite des Erbens und Vererbens.

Andreas Kühnelt, Rechtsanwalt und Notar spricht über die emotionale Seite des Erbens und Vererbens. © Foto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Testierfreiheit hat Grenzen

Im zweiten Vortrag widmete sich Rechtsanwalt und Notar Andreas Kühnelt der Frage, warum „Enterben gar nicht so einfach“ ist und welche Rolle Mediation bei Erbstreitigkeiten spielen kann. Er ordnete die Testierfreiheit historisch ein und stellte dar, dass sie in Deutschland durch das Pflichtteilsrecht begrenzt wird. Dieses sichere nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass.

Kühnelt warnte davor, Testamente mit zu vielen Auflagen und Bedingungen zu überfrachten. „Man kann nicht aus dem Grab heraus regieren“, fasste er zusammen. Wer Erben übermäßig gängele, riskiere, dass diese die Erbschaft ausschlagen und stattdessen ihren Pflichtteil verlangen.

Auch lebzeitige Schenkungen seien kein Allheilmittel, um Pflichtteilsansprüche zu umgehen. Hier verwies Kühnelt auf die Zehnjahresfrist und darauf, dass benachteiligende Schenkungen unter Umständen rückabgewickelt werden können. Zugleich betonte er: „Man darf sich arm schenken“, solange ein nachvollziehbares Eigeninteresse bestehe.

Ein zentrales Thema seines Vortrags war die emotionale Dimension von Erbfällen. Erbrecht sei „zu 20 Prozent Recht und zu 80 Prozent Emotion“. Häufig entstünden Konflikte weniger aus der Vermögensverteilung selbst als aus ungeklärten Erwartungen und alten familiären Spannungen. Kühnelt empfahl daher frühzeitige Gespräche innerhalb der Familie und stellte Mediation als strukturiertes Verfahren vor, um Konflikte vor oder nach einem Erbfall konstruktiv zu lösen. Seine wichtigste Botschaft lautete: reden, bevor gestritten wird.

Im Erbrecht bestehen zahlreiche Fallstricke. Mit fachkundiger Beratung lassen sich diese jedoch umgehen, sodass der Nachlass tatsächlich im Sinne des letzten Willens des Erblassers übergeht.

Stephan Aldag, Steuerberater

Stephan Aldag, Steuerberater warnt davor, sich von den Steuern gängeln zu lassen. © Foto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Steuerliche Gestaltung mit Augenmaß

Den steuerlichen Rahmen beleuchtete Steuerberater Stephan Aldag. Er zeigte auf, wie durch rechtzeitige Planung Freibeträge optimal genutzt und unnötige Steuerbelastungen vermieden werden können. Dabei stellte er klar, dass persönliche Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen und damit auch wiederholte Vermögensübertragungen sinnvoll strukturiert werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt war das sogenannte Berliner Testament. Aldag machte deutlich, dass diese verbreitete Gestaltung zwar zivilrechtlich oft gewünscht sei, steuerlich jedoch zu einer höheren Gesamtbelastung führen könne als andere Lösungen. Er riet daher, erbrechtliche und steuerliche Aspekte stets gemeinsam zu betrachten und Gestaltungen regelmäßig zu überprüfen.

Auch Instrumente wie Nießbrauchsgestaltungen oder güterrechtliche Regelungen zwischen Ehegatten wurden angesprochen. Zugleich warnte Aldag davor, sich bei der Nachlassplanung ausschließlich von Steuerfragen leiten zu lassen. Entscheidend sei eine Lösung, die zur persönlichen und familiären Situation passe.

Große Nachfrage in der Fragerunde

In der anschließenden Fragerunde zeigte sich, wie groß der Informationsbedarf ist. Viele Besucher interessierten sich für typische Familienkonstellationen, etwa Patchwork-Familien, kinderlose Ehepaare oder Immobilienvermögen. Auch Fragen zu Pflichtteilsansprüchen, zur Haftung für Nachlassschulden und zu den Folgen lebzeitiger Schenkungen wurden intensiv diskutiert.

Der Verbrauchertag machte deutlich, dass Nachlassplanung weit mehr ist als eine rein juristische oder steuerliche Aufgabe. Sie betrifft familiäre Beziehungen, persönliche Werte und oft auch unternehmerische Verantwortung. Die Veranstalter zogen ein positives Fazit: Die Kombination aus rechtlicher Einordnung, steuerlicher Perspektive und dem Blick auf zwischenmenschliche Konflikte habe den Teilnehmenden eine fundierte Orientierung geboten.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Welche Rechte Stiefkinder beim Erbfall in einer Patchworkfamilie haben, erfahren Sie hier.

Redaktion: AzetPR