Anwälte und Steuerberater beantworten Fragen zum Erbrecht

Unklare Nachlassregelungen beim Erben führen häufig zu Konflikten, ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. © Foto: Edmond Dantès
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Regelung des eigenen Nachlasses wird von vielen Menschen lange hinausgeschoben. Das ist verständlich, führt in der Praxis jedoch häufig zu Problemen. Bleiben zentrale Fragen ungeklärt, kann dies auch dann zu Konflikten führen, wenn zwar ein Testament existiert, dieses jedoch unklar oder unvollständig ist. Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, greift im Erbfall automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen des Erblassers und kann unerwünschte Ergebnisse nach sich ziehen.
Vor diesem Hintergrund führen die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, die Schleswig-Holsteinische Notarkammer und die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein eine Ratgeberveranstaltung durch, die sich den rechtlichen und praktischen Grundlagen einer vorausschauenden Nachlassplanung widmet.
Gesetzliche Erbfolge bei kinderlosen Ehepaaren
Ehepaare ohne Kinder sollten ihren Nachlass sorgfältig planen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme wird der länger lebende Ehegatte bei gesetzlicher Erbfolge nicht automatisch Alleinerbe, sondern erbt gemeinsam mit den Eltern oder weiteren Verwandten des Verstorbenen. Ohne Testament kann dies zu unerwünschten Beteiligungen am Nachlass führen.
Patchwork-Familien und ihre Folgen
Besonders anspruchsvoll sind Nachlassregelungen in Patchwork-Familien. Ohne Testament erhalten nicht verheiratete Lebensgefährten und Stiefkinder grundsätzlich keinen Erbteil. Auch bei verheirateten Paaren können sich komplexe erbrechtliche Konstellationen ergeben, wenn Vermögen gezielt innerhalb bestimmter Familienzweige verbleiben soll. Wer vermeiden möchte, dass Vermögen ungeplant auf andere Personen übergeht, muss die erbrechtlichen Folgen der eigenen Familienstruktur kennen und rechtzeitig verbindliche Regelungen treffen.
Fehlende Angehörige und unternehmerische Verantwortung
Auch Menschen ohne jegliche Verwandte stehen vor besonderen Herausforderungen, da sie aktiv festlegen müssen, wer ihren Nachlass erhalten soll. Für Unternehmer kommt hingegen hinzu, dass unklare oder fehlende Regelungen die Zukunft des Betriebs gefährden können.
Wenn Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen
Kommt es zur gesetzlichen Erbfolge, entsteht in der Regel eine Erbengemeinschaft. Gleiches gilt, wenn mehrere Erben eingesetzt werden und keine verbindliche Verteilung des Nachlasses angeordnet ist. In diesen Fällen können die Beteiligten nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Eine Aufteilung ist erst möglich, wenn Einigkeit erzielt wird. In der Praxis führt dies nicht selten zu Streit.
Durch eine vorausschauende testamentarische Gestaltung, etwa durch klare Verteilungsanordnungen, lassen sich solche Konflikte häufig vermeiden.
Finanzielle Auswirkungen frühzeitig berücksichtigen
Steuerliche Fragen spielen bei der Nachlassplanung ebenfalls eine wichtige Rolle. Ohne vorausschauende Gestaltung können vermeidbare steuerliche Belastungen entstehen, etwa wenn persönliche Freibeträge ungenutzt bleiben oder Vermögenswerte zu einem ungünstigen Zeitpunkt übertragen werden. Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen ist es entscheidend, die erbschaftsteuerlichen Freibeträge, die steuerliche Bewertung von Vermögenswerten und die bestehenden Gestaltungsspielräume zu kennen.
Formwirksame Regelungen mit langfristiger Sicherheit
Wer seine Erben selbst bestimmen, Streit vermeiden und rechtssichere Regelungen treffen möchte, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Eine notarielle Beurkundung stellt sicher, dass ein Testament fachlich korrekt formuliert und formwirksam errichtet wird. Zudem wird das Dokument amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert, sodass es im Erbfall zuverlässig auffindbar ist.
Es referieren:
Rechtsanwalt und Notar Holger Schützhoff, Fachanwalt für Erbrecht
Die Grundzüge des Erbrechts
Rechtsanwalt und Notar Andreas Kühnelt, Fachanwalt für Erbrecht und Mediator
Enterben ist gar nicht so einfach/Streit vermeiden durch Mediation
Diplom-Kaufmann Stephan Aldag, Steuerberater
Erbschaftssteuer sparen
Die Veranstaltung wird von dem Journalisten Burkhard Plemper moderiert. Nach den Vorträgen besteht die Möglichkeit, offene Fragen direkt an die anwesenden Experten zu richten.
Die Veranstaltung findet am 04.02.2026 um 18:00 Uhr im Tuch + Technik Textilmuseum Neumünster (Kleinflecken 1, 24534 Neumünster) statt. Der Eintritt ist frei.
Alle Bürger sind eingeladen, sich einen fundierten Überblick über zentrale Fragen des Erbens und Vererbens zu verschaffen und sich im direkten Austausch mit Fachleuten zu informieren.
Anmeldung bei:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Telefon: 040/41 32 70-0, Fax: 040/41 32 70-70
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