Viele Urlauber buchen ihre Reise frühzeitig. Was passiert, wenn der Urlaubsort von Kriegen oder Naturkatastrophen heimgesucht wird?
Wer eine lang geplante Reise nicht antreten kann, sollte seine
Rechte kennen. ©khunkorn_shutterstock.com

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Mit „Frühbucher-Rabatten’’ kann man sogar in der Hauptsaison günstig verreisen. Aber: Je länger der Zeitraum zwischen Buchung und Reise ist, desto mehr kann auch dazwischen kommen. Naturkata­strophen oder Kriege können den Reise­antritt un­möglich machen. Muss man dann die Reise trotzdem bezahlen?