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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ledige Väter haben das Recht, auch gegen den Willen der Mutter die Mitsorge oder das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen. Was dabei zu beachten ist, können Betroffene der folgenden Checkliste der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer entnehmen.