Rechtsanwaltskammer Koblenz. Nach einem Versicherungsschaden durch Sturm oder Hochwasser kann der Versicherte versuchen, in einem Klageverfahren direkt auf Zahlung zu klagen. Für das Einklagen muss er allerdings die exakte Schadenshöhe kennen. Bis es zu einem Urteil kommt, vergehen oft Monate. Ist das Urteil gefallen, kann daraus der Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung einleiten. Ein vorangestelltes selbständiges Beweisverfahren kann die Verfahrensdauer der Klage abkürzen.