Bei der Vermietung von Ferienimmobilien ist ein schriftlicher Mietvertrag notwendig.
Privat vermietete Ferienhäuser sind bei Urlaubern beliebt.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ihre Ferien verbringen viele Urlauber lieber in privaten Unterkünften als im Hotel. Da Eigentümer ihre Ferienimmobilien häufig nur gelegentlich an Wochenenden oder in den Ferien nutzen, liegt eine private Vermietung an Touristen nahe. Wer seine Ferienwohnung oder sein Ferienhaus Gästen überlassen möchte, sollte aber die Rechtslage kennen.