Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennen sich Paare ohne Trauschein, besteht ein Unterhaltsanspruch für den erziehenden Elternteil. Dieser gilt für die ersten drei Lebensjahre der Kinder und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Dies tritt ein, wenn das Kind eine besondere Betreuung benötigt.
Schlagwort: Erwerbstätigkeit
Azubis und Studenten sind finanziell meist noch auf die Eltern
angewiesen. © Iakov Filimonov_shutterstock.com
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Für viele Eltern ist das Kindergeld eine willkommene finanzielle Unterstützung. Sind die Kinder noch minderjährig, ist es kein Problem, diese Hilfe bei der Familienkasse zu beantragen. Werden die Kinder mit ihrem 18. Geburtstag volljährig, wird es schwieriger das Kindergeld erfolgreich zu beantragen. Für volljährige Kinder gelten komplexere Bedingungen, unter denen Kindergeld ausgezahlt wird.