Erben sollten die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nicht immer werden Reichtümer vererbt, mitunter sind für die Erben nur Schulden übrig geblieben. Außer den zu Lebzeiten entstandenen Verbindlichkeiten des Verstorbenen gehören hierzu auch Schulden, die erst mit dem Erbfall entstehen, z.B. Beerdigungskosten oder zu erfüllende Vermächtnisse. Wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, haftet der Erbe in voller Höhe, wenn er nichts unternimmt, um den Gläubigerzugriff zu beschränken.