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Vertrag wird unterschrieben

Schlagwort: Betreuungsverfügung

Gerichtliche Betreuung ist keine Entmündigung

Nicht immer haben ältere Menschen andere in ihrem Umfeld, die sich um ihre Belange kümmern können. © Foto: goodluz_shutterstock.com

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Für Pflegebedürftige, die mit einer Vollmacht nicht vorgesorgt haben, wird vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt. Viele empfinden den Einsatz eines Betreuers als Entmündigung. Tatsächlich folgt das Betreuungsgericht jedoch meistens dem Vorschlag des Antragstellers, einen nahen Angehörigen wie den Ehepartner oder eines der erwachsenen Kinder zum Betreuer zu ernennen.

Vorsorgevollmacht gibt Sicherheit fürs Alter


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Rechtsanwaltskammer Koblenz. In Deutschland werden die Menschen dank moderner Medizin immer älter. Die Kehrseite dieser Medaille ist, dass immer mehr Menschen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Altersverwirrtheit nicht mehr in der Lage sind, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Ein gesetzlicher Betreuer muss eingesetzt werden. Wer sich auch für den Betreuungsfall eine gewisse Selbstbestimmung erhalten möchte und möglichen Missbräuchen vorbeugen will, sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen.

Patientenverfügung muss exakt sein


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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Welche medizinischen Eingriffe gewünscht sind oder abgelehnt werden, entscheidet allein der Patient. Krankheit, ein Unfall oder eine akute Verletzung können jedoch von heute auf morgen dazu führen, dass der Betroffene nicht mehr fähig ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu artikulieren. Um auch in solchen Fällen eine Therapie nach dem Wunsch des Erkrankten sicherzustellen, sollte eine gültige Patientenverfügung vorliegen. Ärzte akzeptieren Patientenverfügungen allerdings nur, wenn sie unmissverständlich formuliert sind.

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