Bei einer Trennung sind oft die Kinder die Leidtragenden.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Leben die Eltern getrennt, kann der Vater oder die Mutter auch das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge nicht möglich ist und demnach eine Entscheidung zugunsten eines Elternteils dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Ist das Kind über 14 Jahre alt, hat es auch ein Mitspracherecht. Familiengerichte hören Kinder grundsätzlich an, auch wenn diese jünger sind als 14 Jahre.