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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Wohnungstür wird aufgebrochen, der Schmuck gestohlen oder die ausgelaufene Waschmaschine verursacht einen Wasserschaden in der Nachbarwohnung. Damit der Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlt werden muss, schließen viele Verbraucher eine Versicherung ab. Kommt es zum Schadensfall, ist höchste Vorsicht bei der Schadensmeldung geboten. Diese muss nicht nur rechtzeitig eingereicht, sondern auch wahrheitsgemäß formuliert sein. Schnell können Flüchtigkeitsfehler hier den Versicherungsschutz kosten.

Wer zum Beispiel bei einem Schaden an seinem Pkw falsche Angaben bei der Kilometerleistung, bei etwaigen Unfall-Vorschäden oder beim Anschaffungspreis macht, erhält von seiner Versicherung keine Zahlung im Schadensfall, wenn der Unwahrheiten auffallen.

Werden falsche Angaben gegenüber der Haftpflichtversicherung gemacht, so erhält zwar der Geschädigte den Schadensersatz. Die Versicherung holt sich aber einen großen Anteil der gezahlten Summe vom Versicherungsnehmer zurück. In den meisten Versicherungsbedingungen ist diese Summe mit 5000 Euro festgelegt worden.

Auch bei einem Einbruch muss gegenüber der Versicherung genau angegeben werden, welche Gegenstände entwendet worden sind. Voraussetzung dafür, ob die Versicherung den Schaden zahlt, ist auch, ob die Wohnungseingangstür ordnungsgemäß abgeschlossen war. Im Schadensfall muss gemeldet werden, ob es Spuren gewaltsamen Eindringens gab, wie viele Wohnungsschlüssel es gibt und wer im Besitz dieser Schlüssel ist. Zusätzlich muss der Versicherungsnehmer den Einbruchdiebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Werden bei der Polizei andere Gegenstände als bei der Versicherung als gestohlen gemeldet, kann das schnell zu dem Verdacht führen, dass hier ein Diebstahl fingiert wurde.

Welche Schadensfälle in welcher Frist der Polizei gemeldet werden müssen, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Versicherte sollten sich einen genauen Überblick über ihre Pflichten verschaffen, um im Schadensfall Ärger zu vermeiden. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich, vor dem Ausfüllen der Schadensmeldung einen Anwalt zu kontaktieren. Das hilft bei einer schnellen Schadensabwicklung und spart unter Umständen viel Geld.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Redaktion: www.azetpr.com