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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Eine Scheidung wirft viele rechtliche Fragen auf. Kompliziert ist die Rechtslage vor allem bei den Unterhaltsansprüchen der Ehegatten. Ob der ehemalige Ehepartner auf Dauer Unterhalt erhält, hängt davon ab, ob dieser während der Ehe „ehebedingte Nachteile“ in Kauf nehmen musste. Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein Ehepartner auf seine Karriere verzichtet, um die Kinder zu betreuen.
Eheleute, die keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Für das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen besteht bei Scheidung ein Anspruch auf Ausgleich. Ebenso müssen die bereits erworbenen gesetzlichen oder privaten Rentenansprüche ausgeglichen werden.
Auch wenn die Ehegatten einen Ehevertrag abgeschlossen haben, bewahrt dies nicht vor rechtlichen Problemen bei einer Scheidung. Insbesondere bei „Altverträgen“ muss überprüft werden, ob diese überhaupt noch wirksam sind oder ob die vertraglichen Regelungen angepasst werden müssen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich zwischenzeitlich die Verhältnisse des Ehepaares, wie z.B. durch die Geburt eines Kindes, geändert haben.
Auch außerhalb des ehelichen Güterrechts sind häufig Fragen zu klären, z.B. bezüglich der gemeinsam erworbenen Immobilienen, von gemeinsamen Unternehmensbeteiligungen oder der Aufteilung der Schulden. Hat ein Ehegatte beispielsweise im Betrieb des anderen Ehegatten mitgearbeitet, kann sich ein Anspruch aus einer sogenannten Ehegatteninnengesellschaft ergeben.
Und nicht zuletzt müssen bei einer Scheidung die Belange der gemeinsamen Kinder geregelt werden. Es gilt die Ansprüche auf Kindesunterhalt, die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die elterliche Sorge sowie des Umgangsrechts zu klären. Im Falle einer Scheidung ist es oft sinnvoll, möglichst früh einen Anwalt einzuschalten, damit die eigene Position richtig erkannt und bewertet werden kann.
Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.
Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
Redaktion: www.azetpr.com