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Vertrag wird unterschrieben

Monat: Juli 2025

Schwangerschaft in der Probezeit: Kündigungsschutz gilt für alle werdenden Mütter

Schwangerschaft in der Probezeit: Kündigungsschutz gilt für alle werdenden Mütter

Während der Probezeit unterliegen schwangere Mitarbeiterinnen einem besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. © Foto: Monika Balciuniene_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Treten Arbeitnehmende eine neue Stelle an, vereinbaren sie im Arbeitsvertrag oft eine Probezeit mit dem Arbeitgeber. Diese darf maximal sechs Monate dauern und sieht für beide Seiten häufig eine zweiwöchige Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen vor. Hiervon ausgenommen sind Schwangere: Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, sind sogar während der Probezeit besonders vor einer Kündigung geschützt. Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft bereits vor der Kündigung bestanden hat. Dann ist eine Entlassung nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich.

Arbeitsvertrag: Worauf es bei der Gestaltung ankommt

Ein Mann unterzeichnet einen Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge sollten unbedingt sorgfältig gestaltet sein. © Foto: Mind and I_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Damit ein Arbeitsvertrag rechtlich wirksam ist, reicht es theoretisch bereits aus, dass sich die Vertragsparteien mündlich über die Art der zu erbringenden Arbeitsleistung und die Höhe der Vergütung einigen. Um Missverständnissen vorzubeugen und Rechte sowie Pflichten transparent zu regeln, ist eine schriftliche Fixierung in der Praxis jedoch äußerst empfehlenswert. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer nennt sieben wichtige Regeln, die bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags beachtet werden sollten.

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