Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer häufiger haben Eltern den Wunsch, sich auch nach der Trennung gemeinsam um das Kind zu kümmern. Beim sogenannten Wechselmodell als Umsetzung des gleichberechtigten Umgangs des Kindes mit Mutter und Vater teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes paritätisch, also zu jeweils gleichen Teilen. Eine gängige Regelung im Wechselmodell ist der wöchentliche Wechsel des Kindes von dem einen elterlichen Haushalt in den anderen.