
In Urlaubsregionen vermieten viele Immobilienbesitzer ihre Ferienwohnung an Gäste. © Foto: Bildagentur Zoonar GmbH_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In beliebten Urlaubsregionen ist es nichts Ungewöhnliches, dass Immobilienbesitzer ihr Ferienhaus oder ihre Ferienwohnung an Touristen vermieten. Dabei gibt es jedoch einige Regelungen zu beachten. Welche das sind, erfahren Immobilieneigentümer hier.
