Hörsaal mit Studierenden

Kinder haben während des Studiums einen Unterhaltsanspruch. © Foto: ESB Professional_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eltern müssen ihren Kindern die Berufsausbildung laut Gesetz finanzieren. Allerdings hängt die elterliche Unterstützung davon ab, mit welcher Ernsthaftigkeit das Kind seiner beruflichen Orientierung nachgeht. Fehlen Leistungsnachweise, verliert es seinen Anspruch auf Unterhalt.