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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Autofahrer können nach einem Unfall mit Blechschaden meist entscheiden: Entweder sie lassen das Fahrzeug reparieren und reichen bei der Kaskoversicherung die Reparaturrechnung ein. Oder sie rechnen den Schaden auf Gutachtenbasis ab und verwenden die Versicherungsleistung anderweitig. Doch welche Werkstattpreise dürfen bei der fiktiven Abrechnung zugrunde gelegt werden: Darf der Versicherte mit den Preisen einer teuren Vertragswerkstatt gemäß Gutachten kalkulieren oder nur mit den Beträgen, die er in einer günstigeren Werkstatt zahlen würde?