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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer häufiger haben Eltern den Wunsch, sich auch nach der Trennung gemeinsam um das Kind zu kümmern. Beim sogenannten Wechselmodell teilen sich Mutter und Vater die Betreuung des Kindes paritätisch. Dass ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils als Umgangsregelung angeordnet werden kann, ist neu. Oberste Prämisse: Das Wechselmodell muss dem Kindeswohl entsprechen.