Mit einer Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, wer die persönlichen Angelegenheiten im Notfall regelt.
Auch junge Menschen kann ein Schicksalsschlag treffen.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Eine psychische Krankheit, ein Unfall oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung – seine persönlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln zu können kann jeden treffen. In solchen Situationen benötigen Volljährige einen gesetzlichen Vertreter, einen sogenannten Betreuer, der wichtige wirtschaftliche und persönliche Dinge in Vertretung bestimmt und entscheidet. Viele Menschen machen sich Sorgen, dass ein gerichtlich angeordneter Betreuer gegen ihren Willen handelt oder sich nicht ausreichend um sie kümmert.