Es lohnt sich, die Vermögenslage des Erblassers zu prüfen.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Besteht das Erbe aus Schulden, sind die Erben in einer schwierigen Situation. In der Praxis erweist sich die Prüfung der Vermögenslage oft als schwierig, weil nicht jede Überschuldung ohne Weiteres er­kennbar ist. So ist es schon vorgekommen, dass ein Erbe plötzlich aus einer vor Jahren vom Erblasser übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen wurde.