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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer ein Smartphone hat, nutzt zumeist auch viele Apps. Zwar ist das Herunterladen dieser Programme meist kostenlos, doch die eingeblendeten Werbebanner haben es in sich. Schon ein einfaches Anklicken kann dazu führen, dass der Kunde bei einer Drittfirma geführt wird, die dem Mobilfunkanbieter Forderungen zum Einzug übermittelt. Außerdem kann es unvorsichtigen Nutzern leicht passieren, dass sich ihre Geräte aufgrund von Systemeinstellungen oder Apps unbemerkt ins Internet einwählen und z.B. durch den Download von Updates immense Gebühren verursachen. Kosten von bis zu 20 Euro pro Megabyte Datenverkehr sind bei ungünstigen Tarifen keine Seltenheit. So kann schon der Download eines einzigen Musikstücks mit 100 Euro zu Buche schlagen.