Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung nicht automatisch einen Anspruch auf eine Kündigung.
Eine Kündigung ist immer ein Schlag in die Magengrube.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Grundsätzlich muss einmal klargestellt werden, dass es – entgegen der landläufigen Meinung – keinen automatischen Anspruch des Arbeit­nehmers auf eine Abfindung gibt.